Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma ostwest Kommunikation GmbH

§1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die von uns zu erbringenden Leistungen (insbesondere Übersetzung, Dometscherleistung, DTP-Bearbeitung, Lokalisierung von Übersetzungen oder Gestaltung von Texten), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur verbindlich, wenn sie unseren AGB nicht widersprechen und von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
  3. Bei Auftraggebern, die nicht Verbraucher sind, gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

§2. Auftragserteilung

Mündliche Angebote sind freibleibend und bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

§3. Umfang des Auftrags

Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Leistung.

§4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber hat uns rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Leistungserbringung (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.) oder der Dolmetscherleistung (beteiligte Personen, technische Ausstattung vor Ort etc.) zu unterrichten. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, ist vom Auftraggeber einen Korrekturabzug zu überlassen. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
  2. Informationen und Unterlagen, die zur Leistungserbringung notwendig sind, sind von dem Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).
  3. Wenn bei der Übersetzung von Wörtern mit mehreren Bedeutungen die Bedeutung sich nur aus dem Kontext oder einer Zeichnung ergibt, kann uns keine fehlerhafte Übersetzung angelastet werden, wenn der betreffende Kontext oder die entsprechende Zeichnung nicht mitgeliefert und ggf. erläutert wird.
  4. Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu unseren Lasten.

§5. Ausführungen durch Dritte

Wir behalten uns das Recht vor, für die Ausführung der Aufträge weiteres qualifiziertes Personal (z.B. Übersetzer bzw. Dolmetscher) nach eigenem Ermessen heranzuziehen, wobei dadurch die Qualität der Leistungen nach den gültigen Normen und Standarten gewährleistet wird.

§6. Leistungsfristen

Leistungsfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen dem Auftraggeber angegeben. Sie können immer nur voraussichtliche Termine sein. Eine Leistung gilt mit der Übergabe oder der Versendung per Post, Telefax oder E-Mail als erbracht.

§7. Mängelbeseitigung

  1. Wir behalten uns das Recht auf Nacherfüllung vor. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln.
  2. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber bei offensichtlichen Mängeln unter genauer Angabe des Mangels innerhalb von 14 Tagen geltend gemacht werden.

§8. Haftung

  1. Wir haften für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
  2. Gewährleistungsansprüche verjähren ein Jahr ab Abnahme der Leistung, sofern es sich um Ansprüche von Unternehmern handelt. Bei Verbrauchern gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.

§9. Versand, Übertragung

Der Versand bzw. die elektronische Übertragung erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers. Für eine fehlerhafte oder schädliche Übertragung der Texte oder für deren Verlust, sowie für deren Beschädigung oder Verlust auf dem nicht elektronischen Transportwege haften wir nicht. Gleiches gilt für die Rücksendung von überlassenen Unterlagen bzw. Materials.

§10. Berufsgeheimnis

Über alle während der Ausführung des Auftrags im Bezug auf den Auftraggeber und seine Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen ist Stillschweigen zu bewahren.

§11. Vergütung

  1. Unsere Rechnungen sind fällig und zahlbar ohne Abzug spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum oder Abnahme. Die Preise sind Festpreis zzgl. der geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Neben der vereinbarten Vergütung für Übersetzungen haben wir Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Wir können bei umfangreichen Übersetzungen einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung des Auftrags objektiv notwendig ist. In begründeten Fällen können wir die Übernahme unserer Arbeit von der vorherigen Zahlung eines angemessenen Honorars abhängig machen.
  3. Übersteigt die Übersetzung an Umfang und Schwierigkeitsgrad die Vereinbarungen, die in der Auftragserteilung getroffen wurden oder werden Abgabetermine früher angesetzt als vereinbart, sind wir berechtigt, unser Honorar entsprechend der Zusatzarbeit höher anzusetzen.
  4. Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Bei Übersetzungen und Dolmetscherleistungen unterschreitet diese nicht die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG).
  5. Grundlage für die Vergütungsregelungen bei Dolmetscherleistungen sind die Festpreise bzw. Tagessätze gemäß dem von uns abgegebenen Angebot.
  6. Ein Tagessatz entspricht 8 Zeitstunden. Werden mehr als 8 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Für die anteilige Berechnung werden auf Basis der vereinbarten Tagessätze Stundensätze ermittelt. Diese betragen 1/8 des jeweiligen Tagessatzes.
  7. Bei Absage eines Termins durch den Auftraggeber gelten folgende Regelungen zu Ausfallhonoraren:

    a) 100 % Entschädigung bei Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Beginn des Einsatzes.
    b) 50 % Entschädigung bei Stornierung innerhalb von 4 Wochen vor Beginn des Einsatzes.
    c) 30 % Entschädigung ab Auftragserteilung.
     
  8. Mit der Vergütung sind alle vertraglich vereinbarten Leistungen, einschließlich sämtlicher Nebenleistungen, abgegolten.
  9. Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten gem. Bundesreisekostengesetz (BRKG) können nach vorheriger Vereinbarung erstattet werden.
  10. Wir sind berechtigt, unsere Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.

§12. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

  1. Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht. Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Auftraggeber ist Verbraucher.
  2. Wir behalten uns ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.

§13. Sonstiges

  1. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt Frankfurt am Main als vereinbart, wenn es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sachvermögen handelt.
  2. Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen wird die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Eine etwa unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.

Frankfurt, im April 2024

Zurück zum Seitenanfang