Beglaubigte Übersetzungen

von Urkunden und Dokumenten

Sie benötigen beglaubigte Übersetzungen für Ihre Urkunden, Dokumente, Zeugnisse, Diplome u. a.?

Sie sind auf der Suche nach einem vereidigten bzw. beeidigten Übersetzer, der sich schnell und zuverlässig um Ihre Dokumente kümmert?

Vielleicht sind Apostillen auf der Übersetzung erforderlich? Sprechen Sie uns an!

Gerne unterstützen wir Sie im Umgang mit Behörden und Ämtern.

Das Erste, was unsere Kunden wissen wollen, ist der Preis einer Übersetzung und wie schnell eine Übersetzung geht?

Zu diesem Zweck haben wir unten unter FAQ eine Liste mit Fragen vorbereitet, die wichtig für die Bearbeitung Ihrer Dokumente sind.

Wünschen Sie darüber hinaus weitere Informationen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Was bekommen Sie von uns?

Wir übersetzen alle ausländischen Urkunden und Dokumente ins Deutsche oder Urkunden und Dokumente aus dem Deutschen in jede beliebige Sprache.
Wir sind spezialisiert auf:

  • beglaubigte Übersetzungen, die von vereidigten bzw. beeidigten Übersetzern angefertigt werden
  • einfache Übersetzungen für Ihre Privatzwecke (falls Sie keine beglaubigte Übersetzung benötigen)
  • Apostillen- bzw. Legalisationsservice für Übersetzungen, die fürs Ausland bestimmt sind

     

Welche Dokumente benötigen beglaubigte Übersetzungen?

  • Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden;
  • Diplome, Zeugnisse sowie sonstige ausländische Bildungsnachweise;
  • Ehefähigkeitszeugnis, Führerschein, ausländische Bescheinigungen;
  • Vollmachten, notarielle Urkunden, Verträge;
  • Gerichtsurteile und -beschlüsse;
  • Handelsregisterauszüge, Jahres- und Finanzberichte;
  • Zollbescheinigungen usw.

Sie benötigen die Übersetzung von einem anderen Dokument? Kein Problem! Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! 

Nutzen Sie WhatsApp?

Möchten Sie uns lieber per WhatsApp anfragen? Das geht so:

  • Unsere Telefon-Nr. 069 / 41674040 zu Ihren Kontakten hinzufügen
  • Dokument oder Urkunde als Bild oder pdf-Datei senden.

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Wie funktioniert es?

Für Urkunden und Dokumente berechnen wir in der Regel einen Gesamtpreis.
Der Preis beinhaltet die Übersetzung, die Beglaubigung, ggf. zuzügliche Leistungen für den Postversand oder die Einholung von Apostillen auf der Übersetzung zuzüglich 19 % MwSt.

  1. Sie senden uns Ihre Urkunden oder Dokumente:
  2. Wir erstellen Ihnen ein Angebot für alle gewünschten Dienstleistungen.
  3. Nach Ihrer Auftragsbestätigung erhalten Sie unsere Rechnung. Die Zahlung erfolgt immer im Voraus:
  4. Nach Eingang der Zahlung starten wir mit Ihrer Übersetzung. Je nach Dokument und Sprache dauert die Bearbeitung mindestens 2-3 Tage. Bitte planen Sie genug Zeit für die Bearbeitung Ihrer Dokumente.
  5. Nach Fertigstellung Ihrer Übersetzung benachrichtigen wir Sie per Telefon oder E-Mail. Je nach Vereinbarung versenden wir Ihre beglaubigte Übersetzung dann per Post oder bereiten diese zur persönlichen Abholung vor.

Bitte lesen Sie weiter unten unsere FAQ!

Termin per Video-Chat

Sie haben keine Möglichkeit, zu uns ins Büro zu kommen? Nutzen Sie die Option, mit uns per Video-Chat zu kommunizieren. Egal, wo Sie sind. Buchen Sie hier einen Termin für Ihren Video-Chat mit uns.

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Häufig gestellte Fragen

Die Übersetzung eines Dokuments, wie z. B. eine Geburts- oder Heiratsurkunde, wird als beglaubigt bezeichnet, wenn diese eine Beglaubigung oder eine eidesstattliche Erklärung eines bevollmächtigten Übersetzers enthält. Damit bestätigt der Übersetzer die Richtigkeit und die Vollständigkeit der von ihm angefertigten Übersetzung.

Es ist in den meisten Fällen nicht notwendig, die Originale für eine beglaubigte Übersetzung in Deutschland vorzulegen!

Es genügt ein gutes Foto oder ein Scan von dem Dokument. Das Foto oder die Scan-Datei können Sie uns gerne per E-Mail oder WhatsApp (069 41674040) schicken!

Wenn Sie persönlich zu uns ins Büro kommen, machen wir selbst eine Kopie vom Originaldokument.

Für in Deutschland ausgestellte Dokumente, die im Ausland vorgelegt werden sollen, gelten die Regelungen im entsprechenden Zielland. Das ist vom Land zu Land unterschiedlich.

Das können wir gerne in unserem kostenlosen Erstgespräch abklären.

Der Preis einer Übersetzung hängt von der Art oder der Länge des Dokuments sowie von der Sprache aus der oder in die übersetzt wird.

Seltene Sprachen wie Kasachisch, Armenisch oder Mongolisch kosten in der Regel mehr als z. B. Russisch, Englisch oder Spanisch.

Die Apostille ist ein Vermerk nach einem bestimmten Muster, festgelegt im Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Durch die Apostille wird die Echtheit eines öffentlichen Dokumentes, einer Unterschrift oder eines Stempels beglaubigt.

Die Apostille kann nur zwischen Staaten angewandt werden, die Mitglieder des multilateralen Haager Übereinkommens sind.

Alle Staaten, die nicht Mitglieder des Haager Übereinkommens sind, müssen die Dokumente durch eine Legalisation beglaubigen lassen.

In Deutschland ausgestellte Dokumente, die im Ausland benötigt werden, müssen durch eine Apostillierung zusätzlich legitimiert werden, damit diese grenzübergreifende Gültigkeit erlangen.

Damit das in Deutschland ausgestellte Dokument im Ausland gültig sein kann, benötigt dieses zunächst einmal eine Apostille (s. o.), eine beglaubigte Übersetzung und anschließend eine Apostille auf der beglaubigten Übersetzung. Die Apostille auf der Übersetzung beglaubigt die Echtheit der Unterschrift und des Stempels des beeidigten/vereidigten Übersetzers.

Die Apostille auf der Übersetzung wird bei dem Landgericht beantragt, bei dem der Übersetzer beeidigt bzw. vereidigt ist.

Da wir über sehr viel Erfahrung bei der Anfertigung von beglaubigten Übersetzungen verfügen, können wir natürlich gern für Sie gegen eine Bearbeitungsgebühr die Apostillierung der beglaubigten Übersetzung beim entsprechenden Landgericht übernehmen.

Achtung: Die Beschaffung einer Apostille auf einer beglaubigten Übersetzung ist eine gebührenpflichtige Amtshandlung. Die Gebühren sowie die entstandenen Auslagen sind von Ihnen zu erstatten. Wir haben keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer, die je nach Behörde längere Zeit in Anspruch nehmen kann.

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