Übersetzung anfragen
Durchsuchen

Beglaubigte Übersetzungen

von Urkunden und Dokumenten

Benötigen Sie beglaubigte Übersetzungen für Ihre Urkunden und Dokumente?

Suchen Sie nach einem vertrauenswürdigen und schnellen beeidigten Übersetzer, der sich zuverlässig um Ihre Dokumente kümmert?

Vielleicht benötigen Sie auch Apostillen auf Ihren Übersetzungen? Sprechen Sie uns einfach an!

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen den Preis oder die Bearbeitungszeit nicht sofort am Telefon mitteilen können. 

Daher haben wir eine Liste häufig gestellter Fragen (FAQ) vorbereitet, die Ihnen wichtige Informationen bietet.

Möchten Sie zusätzliche Informationen? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Unser Team steht Ihnen zur Verfügung und beantwortet gerne Ihre Fragen.

Was bieten wir Ihnen an?

 

Wir übersetzen sowohl ausländische Dokumente ins Deutsche als auch Dokumente aus dem Deutschen in jede gewünschte Sprache.

Unser Übersetzungsbüro bietet umfassende Unterstützung für alle Ihre fremdsprachigen Dokumente.

Unsere Spezialisierung umfasst:

  1. Beglaubigte Übersetzungen, die von vereidigten bzw. beeidigten Übersetzern angefertigt werden.
    Wir stellen sicher, dass Ihre übersetzten Dokumente offiziell beglaubigt werden, um deren rechtliche Gültigkeit zu gewährleisten.
  2. Einfache Übersetzungen für Ihre privaten Zwecke. 
  3. Apostillen- bzw. Legalisationsservice für Übersetzungen, die für das Ausland bestimmt sind.
    Wir unterstützen Sie bei der notwendigen Dokumentenbeglaubigung, damit Ihre übersetzten Dokumente international anerkannt werden.

Wir verstehen die Wichtigkeit Ihrer Unterlagen und sorgen dafür, dass die Übersetzungen Ihren Anforderungen und den geltenden rechtlichen Standards entsprechen.

 

Welche Arten von Dokumenten erfordern eine beglaubigte Übersetzung?

  • Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden;
  • Diplome, Zeugnisse sowie sonstige ausländische Bildungsnachweise;
  • Ehefähigkeitszeugnis, Führerschein;
  • Meldebescheinigungen, ausländische Bescheinigungen;
  • Vollmachten, notarielle Urkunden, Verträge;
  • Gerichtsurteile und -beschlüsse;
  • Handelsregisterauszüge, Jahres- und Finanzberichte;

Sie benötigen die Übersetzung von einem anderen Dokument?
Kein Problem! Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! 

Nutzen Sie WhatsApp?

Möchten Sie uns lieber per WhatsApp anfragen? Das geht so:

  • Unsere Telefon-Nr. 069 / 41674040 zu Ihren Kontakten hinzufügen
  • Dokument oder Urkunde als Bild oder pdf-Datei senden.

Über WhatsApp schreiben     Über WhatsApp anrufen

Was ist wichtig für Ihre Anfrage?

Für Urkunden und Dokumente berechnen wir einen Gesamtpreis.

Jedes Dokument ist anders. Deshalb ist es für uns wichtig, sich das Dokument zuerst anzuschauen.

1. Zusenden

Sie haben verschiedene Möglichkeiten, uns Ihre Unterlagen zu senden:

  • per E-Mail: Senden Sie uns Ihre Unterlagen einfach per E-Mail zu.
  • über WhatsApp: Nutzen Sie den bequemen Weg und schicken Sie uns Ihre Dokumente über WhatsApp.
  • über das Anfrageformular auf unserer Webseite: Nutzen Sie unser praktisches Anfrageformular, um uns Ihre Unterlagen zukommen zu lassen.

2. Angebot

Sobald wir Ihre Dokumente erhalten haben, erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Bitte beachten Sie, dass wir bei sehr umfangreichen Dokumenten eine Unkostenpauschale verlangen könnenDiese Pauschale deckt die Kosten für die Bearbeitung, Analyse und Auswertung Ihrer Dokumente.

3. Auftragsbestätigung und Zahlung

Nach Ihrer Auftragsbestätigung erhalten Sie von uns eine Rechnung. Die Zahlung erfolgt im Voraus. Sie können per Überweisung, PayPal, Kreditkarte oder bar zahlen.

4. Übersetzung und Lieferung

Sobald Ihre Zahlung bei uns eingegangen ist, beginnen wir umgehend mit der Übersetzung Ihrer Dokumente. Bitte planen Sie ausreichend Zeit für die Bearbeitung Ihrer Unterlagen ein.

Nach Fertigstellung Ihrer Übersetzung benachrichtigen wir Sie entweder telefonisch oder per E-Mail. Je nach Vereinbarung senden wir Ihnen Ihre beglaubigte Übersetzung per Post zu oder bereiten sie zur persönlichen Abholung vor.

Bitte lesen Sie weiter unten unsere FAQ!

Termin vor Ort oder per Video-Chat

Um Ihnen einen guten Service anzubieten, ist es für Sie und für uns wichtig, die Zeit richtig zu planen. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns, wenn Sie uns persönlich besuchen möchten.

Sie haben keine Möglichkeit, zu uns ins Büro zu kommen? Nutzen Sie die Option, mit uns per Video-Chat zu kommunizieren. Egal, wo Sie sind. Buchen Sie hier einen Termin für Ihren Video-Chat mit uns.

Termin buchen

Häufig gestellte Fragen

Die Übersetzung eines Dokuments, wie z. B. eine Geburts- oder Heiratsurkunde, wird als beglaubigt bezeichnet, wenn diese eine Beglaubigung oder eine eidesstattliche Erklärung eines bevollmächtigten Übersetzers enthält. Damit bestätigt der Übersetzer die Richtigkeit und die Vollständigkeit der von ihm angefertigten Übersetzung.

Es ist in den meisten Fällen nicht notwendig, die Originale für eine beglaubigte Übersetzung in Deutschland vorzulegen!

Es genügt ein gutes Foto oder ein Scan von dem Dokument. Das Foto oder die Scan-Datei können Sie uns gerne per E-Mail oder WhatsApp (069 41674040) schicken!

Wenn Sie persönlich zu uns ins Büro kommen, machen wir selbst eine Kopie vom Originaldokument.

Für in Deutschland ausgestellte Dokumente, die im Ausland vorgelegt werden sollen, gelten die Regelungen im entsprechenden Zielland. Das ist vom Land zu Land unterschiedlich.

Das können wir gerne in unserem kostenlosen Erstgespräch abklären.

Der Preis einer Übersetzung hängt von der Art oder der Länge des Dokuments sowie von der Sprache aus der oder in die übersetzt wird.

Seltene Sprachen wie Kasachisch, Armenisch oder Mongolisch kosten in der Regel mehr als z. B. Russisch, Englisch oder Spanisch.

Die Apostille ist ein Vermerk nach einem bestimmten Muster, festgelegt im Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Durch die Apostille wird die Echtheit eines öffentlichen Dokumentes, einer Unterschrift oder eines Stempels beglaubigt.

Die Apostille kann nur zwischen Staaten angewandt werden, die Mitglieder des multilateralen Haager Übereinkommens sind.

Alle Staaten, die nicht Mitglieder des Haager Übereinkommens sind, müssen die Dokumente durch eine Legalisation beglaubigen lassen.

In Deutschland ausgestellte Dokumente, die im Ausland benötigt werden, müssen durch eine Apostillierung zusätzlich legitimiert werden, damit diese grenzübergreifende Gültigkeit erlangen.

Damit das in Deutschland ausgestellte Dokument im Ausland gültig sein kann, benötigt dieses zunächst einmal eine Apostille (s. o.), eine beglaubigte Übersetzung und anschließend eine Apostille auf der beglaubigten Übersetzung. Die Apostille auf der Übersetzung beglaubigt die Echtheit der Unterschrift und des Stempels des beeidigten/vereidigten Übersetzers.

Die Apostille auf der Übersetzung wird bei dem Landgericht beantragt, bei dem der Übersetzer beeidigt bzw. vereidigt ist.

Da wir über sehr viel Erfahrung bei der Anfertigung von beglaubigten Übersetzungen verfügen, können wir natürlich gern für Sie gegen eine Bearbeitungsgebühr die Apostillierung der beglaubigten Übersetzung beim entsprechenden Landgericht übernehmen.

Achtung: Die Beschaffung einer Apostille auf einer beglaubigten Übersetzung ist eine gebührenpflichtige Amtshandlung. Die Gebühren sowie die entstandenen Auslagen sind von Ihnen zu erstatten. Wir haben keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer, die je nach Behörde längere Zeit in Anspruch nehmen kann.

Zurück zum Seitenanfang