Beglaubigte Übersetzungen
von Urkunden und Dokumenten
Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung Ihrer Urkunden oder offizieller Dokumente?
Ich bin Ludmilla Eimer, öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin und Dolmetscherin – spezialisiert auf Übersetzungen aus und in osteuropäische Sprachen.
Mit langjähriger Erfahrung kümmere ich mich mit meinem Netzwerk persönlich um die Übersetzung Ihrer Dokumente – schnell, präzise und vertraulich.
Ob Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Zeugnis, Diplom oder Vertrag – ich kümmere mich um beglaubigte Übersetzungen, die von allen Behörden und Institutionen anerkannt werden.
Benötigen Sie zusätzlich eine Apostille oder Beratung zum Anerkennungsverfahren?
Sprechen Sie mich gerne direkt an – ich unterstütze Sie individuell.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich Preise und Bearbeitungszeiten nicht pauschal am Telefon nennen kann – diese hängen vom Dokumententyp, Umfang und Zielland ab.
Um Ihnen vorab hilfreiche Informationen zu bieten, habe ich eine Übersicht mit häufig gestellten Fragen (FAQ) für Sie vorbereitet.
Oder kontaktieren Sie mich persönlich – ich beantworte Ihre Fragen gerne.
Telefon: 069 / 41674041
E-Mail: ludmilla@ostwest-kommunikation.de
Ich freue mich auf Ihre Anfrage!
Ludmilla Eimer
Öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin für die bulgarische Sprache
Angebot und Dienstleistungen
Ich und mein Netzwerk übersetzen sowohl ausländische Dokumente ins Deutsche als auch Dokumente aus dem Deutschen in jede gewünschte osteuropäische Sprache.
Als öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin sowie Geschäftsführerin von OstWest Kommunikation unterstütze ich Sie persönlich und professionell bei der Übersetzung Ihrer Dokumente.
Ich biete Ihnen:
✅ Beglaubigte Übersetzungen
Offizielle Übersetzungen durch beeidigte Übersetzer:innen – für Urkunden, Zeugnisse, Bescheinigungen und andere amtliche Dokumente.
Ich stelle sicher, dass Ihre Übersetzungen rechtssicher und behördlich anerkannt sind.
✅ Apostillen- und Legalisationsservice
Wenn Ihre Übersetzungen für das Ausland bestimmt sind, unterstütze ich Sie bei der Beschaffung von Apostillen oder der Legalisierung – damit Ihre Dokumente auch international gültig sind.
Welche Dokumente erfordern eine beglaubigte Übersetzung?
- Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden;
- Diplome, Zeugnisse sowie sonstige ausländische Bildungsnachweise;
- Ehefähigkeitszeugnis, Führerschein;
- Meldebescheinigungen, ausländische Bescheinigungen;
- Vollmachten, notarielle Urkunden, Verträge;
- Gerichtsurteile und -beschlüsse;
- Handelsregisterauszüge, Jahres- und Finanzberichte;
Sie benötigen die Übersetzung von einem anderen Dokument?
Kein Problem! Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Nutzen Sie WhatsApp?
Senden Sie Ihre Anfrage per WhatsApp. So geht das:
- Unsere Telefon-Nr. 069 / 41674040 zu Ihren Kontakten hinzufügen
- Dokument oder Urkunde als Bild oder pdf-Datei senden.
Ablauf: Übersetzung von Urkunden und Dokumenten
1. Dokument senden
Bitte senden Sie uns Ihr Dokument – am besten als gut lesbare PDF – per
📧 E-Mail an info@ostwest-kommunikation.de
📱 WhatsApp: 069 41674040
🌐 Webformular
2. Angebot erhalten
Nach Sichtung Ihres Dokuments erstellen wir ein individuelles Angebot.
Bei vielen Dokumenten kann eine Pauschale anfallen – diese wird beim Auftrag verrechnet.
3. Auftrag & Bezahlung
Nach Ihrer Bestätigung können Sie direkt in unserem Online-Shop den uns von uns mitgeteilten Preis auswählen und bezahlen.
Die Zahlung erfolgt vorab per Überweisung, PayPal, Kreditkarte.
4. Übersetzung & Lieferung
Nach Zahlungseingang starten wir umgehend mit Ihrer Übersetzung.
Nach Fertigstellung erhalten Sie eine Benachrichtigung über den Postversand Ihrer beglaubigten Übersetzung im Original.
Auf Wunsch erhalten Sie auch eine Kopie per E-Mail als pdf-Datei.
👉 Mehr Infos finden Sie in unseren FAQ!
Termin vor Ort oder per Video-Chat
Um Ihnen einen guten Service anzubieten, ist es für Sie und für uns wichtig, die Zeit richtig zu planen. Vereinbaren Sie einen Termin mit uns, wenn Sie uns persönlich besuchen möchten.
Sie haben keine Möglichkeit, zu uns ins Büro zu kommen? Nutzen Sie die Option, mit uns per Video-Chat zu kommunizieren. Egal, wo Sie sind. Buchen Sie hier einen Termin für Ihren Video-Chat mit uns.
Die Übersetzung eines Dokuments, wie z. B. eine Geburts- oder Heiratsurkunde, wird als beglaubigt bezeichnet, wenn diese eine Beglaubigung oder eine eidesstattliche Erklärung eines bevollmächtigten Übersetzers enthält. Damit bestätigt der Übersetzer die Richtigkeit und die Vollständigkeit der von ihm angefertigten Übersetzung.
Es ist in den meisten Fällen nicht notwendig, die Originale für eine beglaubigte Übersetzung in Deutschland vorzulegen!
Es genügt ein gutes Foto oder ein Scan von dem Dokument. Das Foto oder die Scan-Datei können Sie uns gerne per E-Mail oder WhatsApp (069 41674040) schicken!
Wenn Sie persönlich zu uns ins Büro kommen, machen wir selbst eine Kopie vom Originaldokument.
Für in Deutschland ausgestellte Dokumente, die im Ausland vorgelegt werden sollen, gelten die Regelungen im entsprechenden Zielland. Das ist vom Land zu Land unterschiedlich.
Das können wir gerne in unserem kostenlosen Erstgespräch abklären.
Der Preis einer Übersetzung hängt von der Art oder der Länge des Dokuments sowie von der Sprache aus der oder in die übersetzt wird.
Seltene Sprachen wie Kasachisch, Armenisch oder Mongolisch kosten in der Regel mehr als z. B. Russisch, Englisch oder Spanisch.
Die Apostille ist ein Vermerk nach einem bestimmten Muster, festgelegt im Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Durch die Apostille wird die Echtheit eines öffentlichen Dokumentes, einer Unterschrift oder eines Stempels beglaubigt.
Die Apostille kann nur zwischen Staaten angewandt werden, die Mitglieder des multilateralen Haager Übereinkommens sind.
Alle Staaten, die nicht Mitglieder des Haager Übereinkommens sind, müssen die Dokumente durch eine Legalisation beglaubigen lassen.
In Deutschland ausgestellte Dokumente, die im Ausland benötigt werden, müssen durch eine Apostillierung zusätzlich legitimiert werden, damit diese grenzübergreifende Gültigkeit erlangen.
Damit das in Deutschland ausgestellte Dokument im Ausland gültig sein kann, benötigt dieses zunächst einmal eine Apostille (s. o.), eine beglaubigte Übersetzung und anschließend eine Apostille auf der beglaubigten Übersetzung. Die Apostille auf der Übersetzung beglaubigt die Echtheit der Unterschrift und des Stempels des beeidigten/vereidigten Übersetzers.
Die Apostille auf der Übersetzung wird bei dem Landgericht beantragt, bei dem der Übersetzer beeidigt bzw. vereidigt ist.
Da wir über sehr viel Erfahrung bei der Anfertigung von beglaubigten Übersetzungen verfügen, können wir natürlich gern für Sie gegen eine Bearbeitungsgebühr die Apostillierung der beglaubigten Übersetzung beim entsprechenden Landgericht übernehmen.
Achtung: Die Beschaffung einer Apostille auf einer beglaubigten Übersetzung ist eine gebührenpflichtige Amtshandlung. Die Gebühren sowie die entstandenen Auslagen sind von Ihnen zu erstatten. Wir haben keinen Einfluss auf die Bearbeitungsdauer, die je nach Behörde längere Zeit in Anspruch nehmen kann.
Habe ich Sie überzeugt?

Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail!
Ludmilla Eimer
allgemein vereidigte Dolmetscherin
und ermächtigte Übersetzerin
Telefon: 069 41674041
E-Mail: ludmilla@ostwest-kommunikation.de